AUSBILDUNG
Der Erwerb des Führerscheins berechtigt lediglich zum Führen des jeweiligen Fahrzeugs. Für den berufsmäßigen Transport von Personen oder Gütern, ab 3,5t zulässiger Gesamtmasse, ist zusätzlich ein Besuch des Kurses „BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION“ sowie der erfolgreiche Abschluss einer anschließenden Prüfung durch die IHK erforderlich.
Termine beschleunigte Grundqualifikation: HIER