Modul 2 - LKW

Sozialvorschriften700px300

In diesem Seminar geht es vor allem um die Vermittlung von Kenntnissen der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, des Arbeitszeitgesetzes sowie der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, wie z.B. Ausnahmen in denen der Fahrtenschreiber nicht benutzt werden muss, die höchstzulässige Arbeitszeiten in der Branche oder Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird.

Die Inhalte:

  • (EG-) Sozialvorschriften
  •  Kontrollgeräte
  • Arbeitszeitgesetz
  • Vorschriften für den Güterverkehr, u.a. gewerblicher Güterverkehr, Frachtvertrag 

Dauer: 7 Std. 

Termine und Anmeldung: HIER

Nach Anlage 1 BKrFQV werden folgende Kenntnisbereiche abgedeckt: 2.1 und 2.2


2.1
Ziel: Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Güterkraft- oder Personenverkehr, insbesondere: höchstzulässige Arbeitszeiten in der Verkehrsbranche; Grundsätze, Anwendung und Auswirkungen der Verordnungen (EWG) Nr. 3820/85 und Nr. 3821/85; Sanktionen für den Fall, dass der Fahrtenschreiber nicht benutzt, falsch benutzt oder verfälscht wird; Kenntnis der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen für den Güterkraft- oder Personenverkehr: Rechte und Pflichten der Fahrerinnen und Fahrer von Kraftfahrzeugen im Bereich der Grundqualifikation und der Weiterbildung.

2.2
Ziel: Kenntnis der Vorschriften für den Güterkraftverkehr, insbesondere: Beförderungsgenehmigungen, Verpflichtungen im Rahmen der Musterverträge für die Güterbeförderung, Erstellen von Beförderungsdokumenten, Genehmigungen im internationalen Verkehr, Verpflichtungen im Rahmen des CMR (Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr), Erstellen des internationalen Frachtbriefs, Überschreiten der Grenzen, Verkehrskommissionäre, besondere Begleitdokumente für die Güter.